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Wer aus sich aus seiner Arbeitslosigkeit heraus selbstständig macht, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit erhalten. Unter anderem muss bei Beginn der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen und zuvor der Businessplan durch eine fachkundige Stelle geprüft werden. Der Zuschuss wird zunächst sechs Monate lang gewährt, im Anschluss können weitere neun Monate hinzukommen. Er muss bei der Agentur für Arbeit persönlich beantragt werden. Wenn bereits eine Ansprechperson bzw. ein Sachbearbeiter:in besteht, sollte diese:r auf den Zuschuss angesprochen werden. 

Alle Informationen zum Gründungszuschuss bietet die Seite der Bundesagentur für Arbeit hier. Weitere Leistungen und Informationen der Bundesagentur sind außerdem hier zusammengefasst.

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+49 7531/585-700

Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg
Stromeyersdorfstr. 1
78467 Konstanz

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