Rechte und Aufgaben

Auszahlung der Förderung

Das Stipendium wird an die Gründerinnen oder Gründer mit je 1.000 EUR pro Monat vergeben. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Stipendiaten auf der Grundlage eines Stipendiatsvertrags mit der Crescere Stiftung Bodensee. Das Stipendium unterliegt der Einkommenssteuer und der Sozialversicherung. Bei Inanspruchnahme des Gründungszuschusses der Agentur für Arbeit muss eine gesonderte Prüfung der Anrechenbarkeit erfolgen.

Es besteht in Abhängigkeit von dem Gründungsvorhaben die Möglichkeit, das Stipendium für ein oder für zwei Jahre zu beziehen. Im Falle einer zweijährigen Förderung (2026/2027) wird das Semina farm.Stipendium im Jahr 2028 erneut ausgelobt.

Die Stipendiumsdauer beträgt ein oder zwei Jahre und entspricht dem Kalenderjahr. Start ist zum 01.01.2026.

Neben Solo-Gründerinnen und -Gründern ist auch die Bewerbung von Gründungsteams erwünscht. Das Stipendium wird dann an mehrere Teammitglieder vergeben, die Zuwendung wird entsprechend aufgeteilt.

Aufgaben der Stipendiat:innen

  1. Persönliche Anwesenheit beim Vorstellungsgespräch.
  2. Zwischengespräch nach sechs Monaten bzw. alle sechs Monate mit Vorstellung der Entwicklungen, Darstellungen von Herausforderungen und Meilensteinen.
  3. Abschlussgespräch nach 12 bzw. 24 Monaten mit Vorstellungen der neusten Entwicklungen und weiteren Planungen, Darstellungen von Herausforderungen und Meilensteinen, Feedback zum Semina farm.Stipendium.
  4. Wiedersehensgespräch 12 Monate nach Ende des Stipendiums: Wie ist heute der Stand, welchen Entwicklungsschritt hat die Förderung schneller vorangebracht, wohin geht die weitere Reise?
  5. Wir würden uns freuen, bei der Bekanntgabe des 2. Stipendiums beim Open farm House im November 2026 oder 2027 einen kurzen Rückblick von unserem Stipendiums-Alumni zu bekommen.

Datenschutz

Link Crescere Stiftung Bodensee

Raumanmietung in der farm

Das Stipendium ist an das farm TECHNOLOGIEZENTRUM gebunden, d.h. die Stipendiatin oder der Stipendiat muss mit ihrer Firma während der Dauer des Stipendiums einen Gewerberaum im städtischen Gründungszentrum anmieten. Mit einem Auszug ist der Wegfall des Semina farm.Stipendiums verbunden.

Um Mieter:in im farm Technologiezentrum zu werden, muss die Firmengründung formal vollzogen sein (Nachweis Anmeldung Gewerbeamt bzw. Finanzamt) und der Betrieb der Umsatzsteuer-Regelbesteuerung unterliegen (keine Kleinunternehmerregelung). Mit der Anmeldung geht in der Regel die Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit einher.

Bei Einreichung der Bewerbungsunterlagen muss die formale Firmengründung noch nicht erfolgt sein. Es müssen jedoch alle Vorbereitungen getroffen sein und bei Zusage des Stipendiums zeitnah umgesetzt werden.

Die Rechtsform ist unerheblich für die Vergabe des Stipendiums, ebenso wie die Einordnung des Finanzamtes in eine gewerbliche Tätigkeit oder freien Beruf.

Rechtsansprüche & Ausschluss

Aus der Auslobung erfolgt kein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Stipendiums. Das Auswahlgremium ist in seiner Entscheidung frei. Im Übrigen gelten die Förderrichtlinien der Crescere Stiftung Bodensee.

Wo sind die Förderrichtlinien der Stiftung veröffentlicht? Hier würde ich einen Link einfügen.

Dieser Link führt zur Satzung Crescere-Stiftung-Bodensee_Satzung.pdf

Deine Ansprechpartnerin rund um das Thema Gründen